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Seit dem
1.1.2005 wird die Altersversorgung in 3 Schichten
unterteilt.
Diese unterscheiden sich hinsichtlich der
steuerlichen Gestaltung während der
Einzahlungsphase und der Rentenbezugsphase:
Schicht 1:
Aufwendungen können während der Einzahlungsphase
steuermindernd in Ansatz gebracht werden. Beiträge
zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu
berufsständischen Versorgungswerken und zur BASIS (Rürup)-Rente
gehören hierzu. Die Leistungen unterliegen der
Steuerpflicht.
Schicht 2:
Riester – Renten und betriebliche
Altersversorgung: auch hier während der
Einzahlungsphase steuermindernde Einflüsse.
Leistungen steuerpflichtig.
Schicht 3:
Alle Produkte des freien Kapitalmarktes, wie
Rentenversicherungen, Investmentpolicen etc.
In der Einzahlungsphase keine steuermindernde
Wirkung. In der Rentenbezugsphase aber
geringere Steuerbelastung (Ertragsanteilbesteuerung)
Keine Restriktionen bezüglich Vererbung,
Kapitalisierung und Übertragung.
Was ist eine
BASIS-RENTE (RÜRUP-RENTE)
Um die Altersversorgung
der Selbstständigen und Freiberufler zu erleichtern,
wurde die BASIS RENTE 2005 eingeführt:
Gemäß § 10 Abs. 3 EStG sind
Altersvorsorgeaufwendungen bis zu 20.000 EUR pro
Person
(Ehepaar also 40.000 €) als Sonderausgaben
abziehbar.
Im Übergangszeitraum sind ab dem Jahr 2005 zunächst
60 % dieses Betrages begünstigt.
In diesem Jahr sind 68 % und 2010 sind 70 %
anerkennungsfähig.
Der Prozentsatz steigt in den Folgejahren in 2
%-Schritten bis der Höchstbetrag im Jahr 2025 mit
100 % des gezahlten Beitrages erreicht ist.
Da die BASIS-RENTE staatlich gefördert wird, ist sie
in einigen Bereichen so gestaltet,
wie die gesetzliche Rentenversorgung bzw. die
berufsständischen Versorgungswerke.
Deshalb darf eine BASIS-RENTE nicht:
kapitalisiert werden
beliehen werden ( damit auch pfändungssicher -
wichtig für Selbstständige)
vererbt werden (Hinterbliebenenrenten sind aber
möglich)
Es müssen lebenslängliche Renten gezahlt werden.
In der Auszahlungsphase sind Rentenzahlungen aus
diesen Produkten steuerpflichtig.
Die Versteuerung begann bei 50 % im Jahr 2005 und
steigt bis 2020 auf 80 % und erreicht im Jahr 2040
100 %.
Die Höhe des steuerpflichtigen Rentenbetrages
richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts.
Hier können Sie errechnen, wie sich die
Basis-Rente für Sie steuerlich auswirkt:
http://www.rechentool.de/!web2/index.php?brand=axon
Ihre Daten behandeln wir
selbstverständlich vertraulich und werden nicht an
Dritte weitergegeben.
Falls Sie weitere Fragen zur Basis-Rente haben,
rufen Sie uns einfach an (0861/98860-0), oder
fordern Sie einen unverbindlichen Vorschlag
per Mail an. |