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An die Erkundigungspflichten eines Kaufmanns sind - jedenfalls bei Rechtsgeschäften - höhere Anforderungen zu stellen als bei anderen Steuerpflichtigen.
Die Informationspflicht beschränkt sich nicht auf die Tätigkeit alleine, sie umfasst auch die hieran anknüpfenden Verfahrenspflichten.
(Bundesfinanzhof, Az.: II R 49/07)
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