
Kaufmannspflichten:
Erhöhte Anforderungen bei Steuerverkürzung
|
 |
Ein Arbeitgeber kann grundsätzlich
zwar frei entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er
seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche freiwillige Leistung
gewährt.
Allerdings ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der
Gleichbehandlung gebunden.
Er darf einzelnen Arbeitnehmern nur
aus sachlichen Kriterien einer Sonderzahlung vorenthalten. |
|
Schlechter gestellte sachfremde
Arbeitnehmer können verlangen, wie die begünstigten Arbeitnehmer
behandelt zu werden.
(Bundesarbeitsgericht, Az.: 10 AZR
666/08) |
|