Überfahren einer roten Ampel
Quotelungsurteil










 

Das Amtsgericht Duisburg hat am 24.02.2010 (Aktenzeichen 50 C 2567/09) ein weiteres Urteil zur Quotelung nach dem neuen § 81 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetzt (VVG) gefällt.

Nach dem Urteil des Landgerichts Münster vom 20.08.2009 (Az.: 15 O 141/09) hat nun auch das AG Duisburg die Kürzung der Leistung eines Kfz-Versicherers um 50% für rechtens erklärt, wenn der versicherte Fahrer eine rote Ampel überfahren und dadurch einen Unfall verursacht hat.

Das AG Duisburg legte die Grundlage seiner Quotelungsberechnung nicht näher dar und gab lediglich dem Versicherer dahingehend Recht, dass die vorgenommene Kürzung um 50% im vorliegenden Fall der Schwere des Verschuldens entspricht. Die Fahrerin habe in objektiver und subjektiver Hinsicht grob fahrlässig gehandelt.