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Vielen Eltern ist nicht
bekannt, dass sie für ihre kleinen Kinder nur bei Verletzung
der Aufsichtspflicht haften müssen. Umso überraschter sind
sie dann, wenn ihre Privathaftpflicht-Versicherung Schäden
nicht reguliert, obwohl der Nachwuchs dort automatisch
mitversichert ist. |
Generell sind Kinder über die
Privathaftpflicht ihrer Eltern mitversichert, dies gilt auch für
"deliktunfähige" Kinder. Alle, die jünger als sieben
Jahre alt sind, haften aber laut Gesetz nicht für Missgeschicke
wie verkratzte Autos, eingeworfene Scheiben oder verschmierte
Polstermöbel.
Im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze in der Regel sogar bei
zehn Jahren. Denn bis zu diesem Alter können Kinder die
besonderen Gefahren des fließenden Verkehrs meist noch nicht
einschätzen.
Eltern, die in solchen Fällen ihrer Aufsichtspflicht
nachgekommen sind, brauchen bei Schäden keine Ansprüche
fürchten. Nur wenn diese nachweislich ihre Aufsichtspflicht
verletzt haben, können sie daraus haftbar gemacht werden und die
Haftpflichtversicherung muss auch in solchen Fällen einspringen.
Ist den Eltern in so einem Fall
also nichts vorzuwerfen, so besteht rein juristisch auch für sie
keine Pflicht zum Schadensersatz. Kleinere Kinder richten
allerdings typischerweise Schäden im näheren, persönlichen
Umfeld an - also bei Nachbarn, Freunden oder Verwandten. Und
viele Nachbarn haben bei einem Schadenfall meist wenig
Verständnis für solche Auslegungen des Rechts. Um das Verhältnis
nicht zu belasten, fühlen sich Eltern daher oft moralisch
verpflichtet und zahlen den Schaden dann trotzdem aus der
eigenen Tasche.
Deliktunfähige Kinder
mitversichern
Sie können Ihre Private
Haftpflichtversicherung erweitern und diese übernimmt dann auch
Schäden, die von deliktunfähigen Kindern verursacht werden, ohne
dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Verursacht das Kind
zum Beispiel beim Spielen auf der Straße einen Unfall, so
ersetzt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden - und zwar
Sachschäden je nach gewähltem Deckungsumfang bis 30.000 Euro,
Personenschäden sogar bis zur Höhe der jeweiligen
Versicherungssumme.
Sie wünschen weitere Informationen zum Thema Mitversicherung
von deliktunfähigen Kindern?
Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns ein kurzes E-Mail
(info@axon-vmz-gruppe.de) und wir werden Sie erhalten
ausführliche Informationen zu diesem Thema informieren.
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