Lebensversicherungen:
Nach dem Tod beginnt das große Rennen

Für Pflichtteilsberechtigte ist bei einer Lebensversicherung der Rückkaufswert entscheidend (BGH, Az.: IV ZR 230/08).

Das sagen die Richter:
Kaum ein Erbfall, bei dem nicht auch eine Lebensversicherung zu verteilen ist. Wie deren Wert für enterbte Pflichtteilsberechtigte festgestellt wird, war lange umstritten.
Das Reichsgericht hatte vor über 70 Jahren geurteilt: Die Summe der einzelnen Prämienzahlungen ist entscheidend. Die Vorinstanz des BGH meinte: Die durch den Tod ausgelöste Versicherungssumme zählt.
Der BGH sagt nun: Auf den Rückkaufswert der Versicherung am Todestag kommt es an.

Das sagt der Anwalt:
"Das Urteil hat erhebliche Relevanz", erklärt der Düsseldorfer Erbrechtler Claus-Henrik Horn. "Der BGH hat endlich eine kontrovers geführte Diskussion beendet"

impulse/Juni 2010