Urteile
kurz & knapp zusammen gefasst


Unfallflucht

Begeht ein Versicherungsnehmer Unfallflucht, so stellt dies in jedem all eine arglistige Obliegenheitsverletzung dar, da die Gefahr besteht, dass die Aufklärung des Unfallherganges und damit die Ermittlung des Haftungs-umfanges für den Versicherer negativ beeinflusst wird.

LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2010, Az.: 20 S 7/10


Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung

Vereint ein Versicherungsnehmer arglistig die Frage nach Vorschäden, obwohl diese vorlagen, so begeht er eine vorsätzliche Obliegen-heitsverletzung. Dies gilt auch dann, wenn die Belehrung nicht ordnungsgemäß war.

LG Dortmund, Urteil vom 21.04.2010, Az.: 2 O 252/09

AssCompact / Mai 2011