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Unfallflucht
Begeht ein Versicherungsnehmer Unfallflucht, so
stellt dies in jedem all eine arglistige Obliegenheitsverletzung
dar, da die Gefahr besteht, dass die Aufklärung des
Unfallherganges und damit die Ermittlung des Haftungs-umfanges
für den Versicherer negativ beeinflusst wird.
LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2010, Az.: 20 S 7/10 |