Änderung der Versicherungssteuer
zum 01.07.2010

In einzelnen Sparten reduziert sich die Versicherungssteuer. Bundestag und Bundesrat haben mit dem Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform zum 01.07.2010 eine Neuverteilung von Versicherungs- und Feuerschutzsteuer beschlossen.

Was ändert sich konkret?

Die Versicherungssteuer wird wie folgt verändert:

Feuer- und FBU-Versicherungen
13,20% Versicherungssteuer anstatt bisher 14,00 %
Hausratversicherungen
16,15% Versicherungssteuer anstatt bisher 18,00%
Wohngebäudeversicherungen mit Feuerversicherung
16,34% Versicherungssteuer anstatt bisher 17,75%

Damit reduziert sich für den Versicherungsnehmer der zu zahlende Gesamtbeitrag, sofern keine sonstigen Änderungen vorliegen.

Die Versicherungssteuer und die Feuerschutzsteuer werden zukünftig für reine Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechnungs-(FBU-) Versicherungen sowie für Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen aus einem einheitlichen Steuersatz berechnet.

Während die Feuerschutzsteuer in den Beiträgen einkalkuliert und vom Versicherer zu zahlen ist, wird die Versicherungssteuer mit den Versicherungsbeiträgen vom Versicherungsnehmer erhoben und an die Finanzbehörden weitergeleitet.

Um eine Verteilung zu erreichen, erhalten beide Steuerarten eine vom Gesetzgeber festgelegte prozentuale Bemessungsgrundlage, die zu diesen "krummen" Prozentsätzen führt.

Der Regelsteuersatz ändert sich nicht und bleibt für die restlichen Sach-, Haftpflicht-, Unfall, Kraftfahrt-, Rechtsschutz, Technische und Transport-Versicherungen weiterhin bei 19%.

Der neue Steuersatz gilt für jeden ab 01.07.2010 fälligen Beitrag. Werden nach diesem Zeitpunkt Beiträge für zurückliegende Perioden nacherhoben, gilt hierfür der neue Steuersatz. Werden dagegen nach diesem Zeitpunkt Beiträge für zurückliegende Perioden erstattet, so gilt hierfür der alte Steuersatz.


Sie haben Fragen zu diesen Steueränderungen?

Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns ein kurzes E-Mail (info@axon-vmz-gruppe.de) und wir werden Sie zu diesem Thema informieren.