 |
In einzelnen Sparten reduziert
sich die Versicherungssteuer. Bundestag und Bundesrat haben
mit dem Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform zum
01.07.2010 eine Neuverteilung von Versicherungs- und
Feuerschutzsteuer beschlossen. |
Was ändert sich konkret?
Die Versicherungssteuer wird wie folgt verändert:
|
● |
Feuer- und FBU-Versicherungen
13,20% Versicherungssteuer anstatt bisher 14,00 % |
|
● |
Hausratversicherungen
16,15% Versicherungssteuer anstatt bisher 18,00% |
|
● |
Wohngebäudeversicherungen mit Feuerversicherung
16,34% Versicherungssteuer anstatt bisher 17,75% |
Damit reduziert sich für den
Versicherungsnehmer der zu zahlende Gesamtbeitrag, sofern
keine sonstigen Änderungen vorliegen.
Die Versicherungssteuer und die Feuerschutzsteuer werden
zukünftig für reine Feuer- und
Feuer-Betriebsunterbrechnungs-(FBU-) Versicherungen sowie für
Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen aus einem einheitlichen
Steuersatz berechnet.
Während die Feuerschutzsteuer in den Beiträgen einkalkuliert und
vom Versicherer zu zahlen ist, wird die Versicherungssteuer mit
den Versicherungsbeiträgen vom Versicherungsnehmer erhoben und
an die Finanzbehörden weitergeleitet.
Um eine Verteilung zu erreichen, erhalten beide Steuerarten eine
vom Gesetzgeber festgelegte prozentuale Bemessungsgrundlage, die
zu diesen "krummen" Prozentsätzen führt.
Der Regelsteuersatz ändert sich nicht und bleibt für die
restlichen Sach-, Haftpflicht-, Unfall, Kraftfahrt-,
Rechtsschutz, Technische und Transport-Versicherungen weiterhin
bei 19%.
Der neue Steuersatz gilt für jeden ab 01.07.2010 fälligen
Beitrag. Werden nach diesem Zeitpunkt Beiträge für
zurückliegende Perioden nacherhoben, gilt hierfür der neue
Steuersatz. Werden dagegen nach diesem Zeitpunkt Beiträge für
zurückliegende Perioden erstattet, so gilt hierfür der alte
Steuersatz.
Sie haben Fragen zu diesen Steueränderungen?
Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns ein kurzes E-Mail
(info@axon-vmz-gruppe.de) und wir werden Sie zu diesem Thema
informieren.
|