Alkoholkonsum nach Unfall kann den Versicherungsschutz aufheben

Wer in einen Autounfall verwickelt wird, sollte zumindest bis zum Eintreffen von Arzt und Polizei auf den Konsum von Alkohol verzichten.

Genehmigt sich der geschockte Autofahrer doch ein Gläschen, verliert er jeglichen Versicherungsschutz - wobei letztendlich völlig unwichtig ist, ob er später nachweisen kann, dass das nicht vor, sondern erst nach dem Unfall geschah.

Das hat das Kammergericht Berlin entschieden. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem an, dass der Versicherungsnehmer zumindest grob fahrlässig eine Feststellung des Grades seiner Voralkoholisierung vereitelt habe.

Quelle: AssCompact - März 2011