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Wer in einen
Autounfall verwickelt wird, sollte zumindest bis zum Eintreffen
von Arzt und Polizei auf den Konsum von Alkohol verzichten.
Genehmigt sich der geschockte Autofahrer doch ein Gläschen,
verliert er jeglichen Versicherungsschutz - wobei letztendlich
völlig unwichtig ist, ob er später nachweisen kann, dass das
nicht vor, sondern erst nach dem Unfall geschah. |